Stellungnahme zum Thema der LN vom 21.05.2014:
Als Lebensmittel produzierender Landwirt ist die gute fachliche Praxis die Grundlage für die Grundstofferzeugung unserer Lebensmittel. Die Fachkenntnisse dafür werden in mehrjähriger Ausbildung vermittelt. In den Produktionsabläufen sind gesetzliche Vorgaben zu beachten und zu erfüllen.
In der Landwirtschaft trägt der Landwirt mit seiner Tätigkeit besondere Verantwortung für das ihn Anvertraute. Die nachhaltige Bewirtschaftung des Bodens zur Pflanzenproduktion und deren Veredelung über die Tiere. Dieses erfordert besondere Fürsorge und Feingefühl für deren Wohlergehen.
Weil Agrargüter unter dem Druck der Überproduktion im Wettbewerb erzeugt und vermarktet werden, gilt die Devise der Natur und dem Tier immer mehr Leistung abzuverlangen, um dem Wettbewerbsdruck stand zu halten. Welches dazu führt, dass nicht immer die gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden. Weil moderne Produktionsprozesse mit hochtechnischen und chemischen Produktionsmitteln ablaufen, sind für die „moderne“ Bewirtschaftung Spezialkenntnisse erforderlich, die der Landwirt nur in arbeitsteiliger Bewirtschaftung erfüllen kann. Mit der Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen überträgt der Landwirt ein Teil seines Produktionsprozesses an andere Dienstleister. Diese sind entsprechend ihrer Tätigkeit auch an gesetzliche Vorgaben gebunden und in der Schadensminderungspflicht ihrer Auftraggeber tätig.
Diese arbeitsteilige Bewirtschaftung hat in der Landwirtschaft zu hoher Produktivität geführt. Doch leider nehmen es nicht alle Dienstleister mit der gesetzlichen Vorgabe und der Schadensminderungspflicht nicht so genau. Wenn die Qualität des Dienstleisters nicht im Sinne des Auftraggebers erfüllt wird, sondern der Ertrag des Dienstleisters in den Vordergrund rückt, kann es zu Schäden im Produktionsprozess kommen.
Ich musste auf meinem Betrieb die Erfahrung machen, dass es auch Dienstleister gibt, die die Unwissenheit ihrer Auftraggeber auszunutzen wussten.
Was ist geschehen? Für die Krankheitsvorsorge, Behandlung und Therapie meines Schweinebestandes war der Tierarzt zuständig. Dieser nahm es mit der gebotenen Gründlichkeit seiner tierärztlichen Heilpflicht nicht so genau. Mangelnde Diagnostik, falsche Medikamente und unqualifizierte Therapie führten in meinem Tierbestand zu einem erheblich steigenden Medikamentenaufwand, bei völlig unbefriedigenden Behandlungserfolg erkrankter Tiere. Den mangelnden Behandlungserfolg begründete der Tierarzt mit der Immunschwächekrankheit PRRS, die nachgewiesen wurde. Wegen dieser PRRS Krankheit ist der Behandlungserfolg für andere Krankheiten nicht gegeben, weil die Tiere sich mit dieser Krankheit auseinander setzen müssen, um eine eigene Immunabwehr zu bilden und dafür bedarf es seine Zeit, bis eine Stabilität der Gesundheit wieder erreicht ist, so die Aussage des Tierarztes.
Im Nachhinein stellte sich heraus, dass diese Einschätzung nicht richtig war und die ausbleibende Genesung meines Tierbestandes auf die Mängel seiner Heilpraxis zurückzuführen war. Ergebnis: Im Vertrauen zum Tierarzt hat sich mit einem fast verdreifachten Medikamentenaufwands die Tiergesundheit ständig verschlechtert und hat zu hohen Einkommensverlusten wegen schlechter Tierleistungen geführt.
In 14-jähriger Prozessauseinandersetzung ist mir bis heute der Schaden nicht ersetzt. Von dem mir zugefügtem Schaden hat sich das Gericht nur ca. 3% dem Tierarzt als kausal verantwortlich zugewiesen. Eine mikrobiologische oder immunologische Gutachterbewertung ist trotz mehrfacher Aufforderung vom Gericht nicht gemacht worden. Die Frage nach den Folgen einer unsachgemäßen Antibiotika- und Impftherapie sind unbeantwortet.
Auch die Frage nach den Nebenwirkungen aus mangelhaften und falsch eingesetzten Antibiotika ist unbeantwortet. Wenn diese Arbeitsweise des Tierarztes für die Fleischproduktion mit solch einem hohen Gesundheitsrisiko verbunden ist, empfinde ich es als äußerst skandalös, wenn solche Rechtsverletzungen durch Tierärzte ausgelöst, ungestraft bleiben.
Es macht mich sehr wütend und bin sehr entsetzt, das Gerichte offensichtlich nicht in der Lage sind, den Schaden dem zuzuordnen, der durch Verstoß der gesetzlichen Heilpflicht die Existenz meines Betriebes zu verantworten hat.
Ich sehe es als meine Pflicht an im Sinne der guten fachlichen Praxis dafür Sorge zu tragen, gute, gesunde Lebensmittel zu erzeugen. Auch für das Schutzbedürfnis meiner Tiere diejenigen zur Verantwortung zu ziehen, die diese als eigene Gewinnmaximierung missbraucht haben. Wenn diese Machenschaften des ungesetzlichen Handelns mit dieser Tragweite ungestraft davonkommen, ist es mit unserem Rechtsstaat schlecht bestellt.
Wenn Verbandsvertreter der Tierärztekammer die Problematik mit den guten, gesetzlichen Rahmenbedingungen versuchen zu entkräften, stellt sich die Frage nach der Erfüllung dieser Vorgaben. Offensichtlich liegt es im System der Fleischproduktion, dass unsere Lebensmittel wegen Rechtsmissbrauch mit resistenten Keimen derart belastet sind. Ein Kontroll- und Überwachungsstaat wird die kriminelle Energie nicht eindämmen können, wenn Gerichte Rechtsverletzungen nicht ahnen.
Wenn mir durch Unrechtsverhalten Schaden zugefügt wird und der Staat nicht in der Lage ist mein Eigentum zu schützen, fühle ich mich in meinem Grundrecht auf Recht verlassen.
Hubert Hümme